
Buchhaltung & Steuerkunde
Bildungs- und Lehraufgaben
Vermittlung der Kenntnisse zur Führung einer Buchhaltung und für deren betriebswirtschaftliche Auswertung. Anleitung zum selbstständigen Sammeln und Aufzeichnen von betrieblichen Daten. Die Schüler zu unternehmerischem Denken und Handeln hinführen. Vermittlung von Kenntnissen über die für die Landwirtschaft wichtigsten Steuern und Abgaben. Anleitung zum richtigen
Verhalten gegenüber Steuerbehörden.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Aufgaben der Buchhaltung; Interessenten an Buchführungsergebnissen; Buchführungspflicht; Belege; Grundzüge der Umsatzsteuer.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Verwendung, steuerliche Mindestaufzeichnungen, Erfolgsermittlung.
Doppelte Buchhaltung: Merkmale und Methoden der doppelten Buchhaltung; Bilanz, Inventur, Kontenlehre, Eröffnungsbuchungen, laufende Buchungen, Vorbereitungen zum Rechnungsabschluss, Abschlussbuchungen.
3. Schulstufe
Organisation und spezielle Ausprägung der Buchhaltung für landwirtschaftliche Betriebe: Pauschalierung, Regelbesteuerung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Doppelte Buchhaltung (Finanz- und Naturalbuchhaltung).
Inventur und Bewertung; spezielle Geschäftsfälle eines landwirtschaftlichen Betriebes und deren Verbuchung.
Auswertung der Buchhaltung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Ermittlung und Maßstäbe des betrieblichen Erfolges.
Allgemeine Steuerkunde: Betriebssteuern, private Steuern, direkte und indirekte Steuern, Abgabenverfahrensrecht, Steuererklärung, Steuerbescheid, Berufung; Nebengewerbe und Nebentätigkeiten und deren Besteuerung.
Grundzüge der wichtigsten Steuern wie Grundsteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Abgaben und Beiträge in der Landwirtschaft.
Didaktische Grundsätze
Einen Schwerpunkt bildet die Verbuchung von Beispielen des eigenen landw. Betriebes während der 3. Klasse.
Durch praktische Beispiele ist der Stoff der Buchhaltung zu vertiefen und anschaulich zu machen. In der Steuerkunde sind land- und forstwirtschaftsrelevante Schwerpunkte zu bilden und aktuelle Fragen in den Unterricht einzubeziehen. Besonders zu achten ist in der Vermittlung des Lehrstoffes auf die oft rasche Änderung gesetzlicher Bestimmungen.