
Fremdpraxis an der LFS Tamsweg
Einblick in das Berufsleben
Ein wichtiger Beitrag zur Ausbildung sind die Praktika. Hier stehen die SchülerInnen mitten im Berufsleben, lernen ihre besonderen Fähigkeiten kennen.
Das Fremdpraktikum ist zwischen dem zweiten und dritten Jahrgang der Landwirtschaftlichen Fachschule zu machen. Es beträgt 8 Wochen und dient vor allem dazu, einen fremden Betrieb kennenzulernen. Der Fremdpraxisbetrieb muss sich ausserhalb der Heimatgemeinde befinden.
Immer mehr SchülerInnen nützen dieses Praktikum als Chance für einen interessanten und lehrreichen Auslandaufenthalt.
Praxisaufzeichnungen:
Von dem Praktikanten/der Praktikantin sind aufzuzeichnen:
- Betriebsbeschreibung (im Anhang)
- Erstellung eines Betriebsspiegels
- wöchentliche Arbeitsschwerpunkte
- eine detaillierte Beschreibung eines Betriebszweiges oder eines Produktionsverfahrens
- Praxiseindrücke
- Abgabetermin: 2 Wochen nach Schulbeginn des 3. Jahrganges
eine Nichtabgabe hat ein Nichtantreten zur Facharbeiterprüfung zur Folge.
Wöchentliche Arbeitszeit:
Die wöchentliche Arbeitszeit für den Fremdpraktikanten/die Fremdpraktikantin beträgt nach der Tiroler Landarbeiterordnung aus 2001 (§ 148 - 151) im Regelfall maximal 40 Stunden.
Sicherheit am Bauernhof:
Zur Vermeidung von Unfällen am Bauernhof, muss es Ziel jedes Betriebsleiters/jeder Betriebsleiterin sein, die geforderten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Praktikantenvereinbarung:
Der Praktikant/die Praktikantin erhält von der Schule eine Praktikantenvereinbarung (Mustervorlage MV 4 a, 4 b und 4 c) in 3facher Ausfertigung (für den Praxisbetrieb, für die Erziehungsberechtigten und für die Schule).
Der Praktikantenvertrag ist binnen einer Woche nach Praktikumsbeginn unterschrieben an die Schule weiterzuleiten.